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1341. November 30. Krakau (dat. Cracovie).

i. d. b. Andr.

Bolezlaus, Herzog v. Schlesien und Herr v. Liegnitz, bek., daß er ohne Arglist, seinen teuren Herrn Karl, Markgraf v. Mähren, von allen Verpachtungen entbindet, zu denen sich derselbe gegenüber seinem (des Bol.) Bruder ["frater", hier nur Höflichkeitsausdruck] und Herrn, dem Könige v. Polen, verbunden hatte, nämlich, daß K. Joh. v. Böhmen in die durch ihn (Bol.) dem K. Kasimir (v. Polen) geleistete Verpfändung der Städte Namizlavia (Namslau), Cruczburg (Kreuzburg), Biczschin (Pitschen) und Cunczenstat (Konstadt) bis nächste Fastnacht (12. Febr. 1342) schriftlich willige und daß er ebenfalls schriftlich sich damit einverstanden erkläre, daß K. Kasimir hinsichtlich dieser Pfandschaft zu keiner Dienstpflicht verbunden sei, sowie ferner daß er (Hzg Bol.) diese Städte vom Herzog v. Teschen (Kasimir I., † 1358) [Grotefend, Stammtaf. VII, 2] bis zum obigen Termin auslösen u. dem K. Kasimir die Einkünfte von 400 Mk. auf diese Städte und ihre Distrikte anweisen oder, falls sie nicht dazu ausreichten, auf seine andern diesen Städten näher gelegenen Länder (also auf Brieg) anweisen müßte, so jedoch, daß er diese Einkünfte niemals mit geistlichem oder weltlichem Rechte zurückfordern dürfe, alles dies bei Strafe des Einlagers in Krakau, sofern irgend eine der obigen Bestimmungen verletzt würde.

O. Z.


A. d. Orig.-Perg., an dem das hzgl. Reitersiegel hängt (ehemals i. Wiener Staatsarch., jetzt i. Prager Landesarch. Nr. 226), abgedr. b. Grünhagen u. Markgraf, Schlesiens Lehns- u. Besitzurk. I, 317; früherer Abdr. i. Cod. dipl. et epist. Morav. VII, 260.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.